Ab sofort gilt für die Meisterschaft und Turniere die 2-G-Regel.

Das heißt nur noch geimpfte oder genesen Personen (Kinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr sind vom 2-G-Nachweis ausgenommen, für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren wird der Ninja-Pass dem 2-G-Nachweis gleichgestellt) sind zur Meisterschaft bzw. zu Turnieren zugelassen. Gilt für alle Personen (Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter, Turnierveranstalter, etc.)

Die Mannschaftsführer und der Heimverein, bei Turnieren Veranstalter und Schiedsrichter, sind für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich! 

Aktuelle Covid-19 Bestimmungen und Richtlinien

Maßnahmen und Richtlinien betreffend COVID-19 werden laufend angepasst und auf unserer Homepage und im SchachSport veröffentlicht. Das wichtigste ist die Gesundheit unserer Spieler und danach werden sich die Maßnahmen richten.

Sollte es zu einem Abbruch kommen wird die Meisterschaft, falls weniger als die Hälfte der Runden gespielt wurde, annulliert, bei mehr als die Hälfe der Runden, werden die ausstehenden Wettkämpfe 0:0 gewertet.

Wird eine Mannschaft während der Saison zurückgezogen, wird diese Mannschaft aus dem laufenden Bewerb gestrichen. Alle bisher gegen die betroffene Mannschaft erzielten Wettkampfergebnisse werden annulliert. Die betroffene Mannschaft ist in der nächsten Spielsaison nur in der nächst niedrigeren Spielklasse spielberechtigt. Dem Verein wird aber keine Pönale vorgeschrieben. Die Stamm- und Ersatzspielerberechtigungen der SpielerInnen bleiben aufrecht.

Zutrittsnachweis

Alle Spieler, Mannschaftsführer, Zuschauer, etc. müssen einen Nachweis der 2-G-Regel (geimpft – genesen) mit sich führen und vorweisen. Bei den Wettkämpfen sind die Mannschaftsführer für ihre Spieler verantwortlich und haben diesen Nachweis zu kontrollieren. Für alle anderen Personen ist der Heimverein verantwortlich.

Wird dagegen verstoßen, werden vom Landesspielleiter dementsprechende Maßnahmen gesetzt. Im schlimmsten Fall kann das zum Ausschluss der Mannschaft führen bzw. kann dies zu einer Anzeige führen.

·       Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.

·       Achtung, nur in Österreich anerkannte Impfungen!

·       Erstimpfungen mit Johnson & Johnson gilt nur bis 3.1.2022

·       Der grüne Pass gilt nur neun Monate (2. Impfung)!

·       Genesen – Nachweis ist sechs Monate gültig

·       4 Wochen Übergangsfrist mit Erstimpfung und PCR-Test

Registrierungspflicht

·       Der Heimverein ist für die Registrierung aller Spieler und Gäste zuständig und verantwortlich. Es müssen Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Gäste erhoben werden.

·       Die Daten müssen sicher 28 Tage aufbewahrt und dann gelöscht werden.

·       Diese Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden, sondern nur bei Bedarf der Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt werden.

Es muss keine Maske getragen werden!

 

 

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erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
07.11.2021 20:59
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