TuWo 6.2.11: Vereine der Bundes-/Landes-/Kreisligen sind verpflichtet eine Jugendarbeit zumachen.

Für Vereine der Bundes-/Landesligen sind zwei, für Vereine der Kreisligen sind eine, der folgenden drei Bedingungen zu erfüllen :

• 20 zur Turnierschach-Elowertung eingereichte Partien von Jugendspielern

• Ein Jugendturnier veranstalten.

• Einen Anfängerkurs veranstalten

Am Jahresende/Saisonende hat der Verein einen Bericht mit Fotos über seine Jugendarbeit an den LV zu übermitteln.

 

Die Berichte der Vereine über deren Jugendarbeit hätte bereits erfolgen sollen. Auf Grund der aktuellen schwierigen Situation mit COVID-19 wird den Vereinen eine Nachfrist bis Ende Juli gewährt, auch geplante Veranstaltungen die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten, zählen als erfüllt. Angemerkt wird, dass für die Gewährung der Jugendförderung nach TuWo § 6.2.11 die Punkte von den Vereinen erfüllt werden müssen.

Berichtdetails
erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
14.06.2022 19:50
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