Laut Vorstandsbeschluss vom 8.4.2015 (Rundschreiben RS 724) muss jeder Landesligaverein einen Nachweis über die Jugendarbeit erbringen.

 

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Nachweis_Jugendarbeit_SV_Gmunden.pdf
erstellt von:
Michael Haas
zuletzt geändert:
29.06.2019 20:59
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